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Qualitätsgemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen
Qualitätsrichtlinien

[Download pdf GSB AL 631]

Geltungsbereich

Diese Qualtitätsrichtlinien gelten für die Stückbeschichtung von Bauteilen aus Aluminium und dessen Legierungen, die im Bauwesen Verwendung finden.
Die Stückbeschichtung umfasst Halbzeuge, Halbfertig- und Fertigteile sowie vorbearbeitete Konstruktionen für Bauwerke im uneingebauten Zustand. Bandbeschichtung fällt nicht unter den Geltungsbereich dieser Bestimmungen.


Gütebestimmungen
 
Die Beschichtungsanlage für die Fertigungsvorgänge hat zu umfassen

- die Vorbehandlung
- die Beschichtung
- die thermische Vernetzung

Sie muss so ausgelegt und betrieben werden, dass die fertig beschichteten Bauteile den Anforderungen gemäß der Technischen Bestimmungen für die Erteilung und Bestätigung der Materialzulassungen für die gütegesicherte Beschichtung von Bauteilen aus Aluminium entsprechen.


Erstprüfungen

Für die Verleihung des Gütesiegels sind zwei Prüfungen gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen erforderlich.

Es wird geprüft:

1) die Fertigungseinrichtung gem. der Güte- und Prüfbestimmungen,

2) die Laborausstattung gem. der Güte- und Prüfbestimmungen,

3) die betriebliche Eigenüberwachung, d.h. die Prüfungsprotokolle:

- Vorbehandlung gem. der Güte- und Prüfbestimmungen,
- Temperatur des Trockners gem. der Güte- und Prüfbestimmungen,
- Beschichtung gem. der Güte- und Prüfbestimmungen,
- Proben der Güte- und Prüfbestimmungen.




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